Junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die keine staatliche Förderung erhalten haben, sollen die Umweltprämie erhalten. Voraussetzung: Das Fahrzeug hat eine Erstzulassung ab dem 05.11.2019, ist maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen und hat eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometer, sowie nachweislich noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein.